Wir wünschen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.

Das gesamte Team der Unternehmensgruppe mdi & NoRA wünscht Ihnen, Ihren Kolleginnen und Kollegen und natürlich Ihren Familien ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2017!

Den 26.12.2016 sind wir aufgrund der Feiertage nicht im Büro.

Wir freuen uns auf ein neues Jahr 2017 – Zusammen mit Ihnen!

Supportende im Jahre 2017

Das neue Jahr bringt auch das Supportende für einige Microsoft-Produkte. So wird zum 11. April 2017 der Support für Windows Vista und Office 2007 eingestellt. Sie erhalten ab diesem Zeitpunkt keine Sicherheitsrelevanten Updates mehr für die beiden Produkte.

Mit der Abkündigung der Produkte endet auch die offizielle Unterstützung von NoRA Advanced im Einsatz mit den angegebenen Komponenten (Office Add In, NoRA DMS).

Der nächste große Abkündigungstermin wird in 3 Jahren stattfinden, wenn Microsoft den Support für die Produkte Windows 7, Windows Server 2008, Windows Server 2008 R2 sowie Office 2010 einstellt.

Des Weiteren endet 2017 die Unterstützung der ELSTER-Schnittstelle im Betriebssystem Windows 8. Die Unterstützung in Windows 7, 8.1 und 10 bleibt weiterhin erhalten.

Planen Sie bereits jetzt den Umstieg! Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Jahreswechsel 2017

In diesem Artikel beschreiben wir Ihnen die notwendigen Arbeitsschritte für den Jahreswechsel. Der NoRA Support steht Ihnen gerne zur Unterstützung zur Verfügung.

Finanzbuchhaltung

Sachkonteneröffnung
Alle Sachkonten werden für das Jahr 2017 automatisch angelegt, sobald im neuen Jahr die Software NoRA bzw. NoRA Advanced gestartet wird. Nicht mehr benötigte Konten (z.B. altes Bankkonto) können im Vorfeld gesperrt werden und werden dann beim Jahreswechsel nicht mehr angelegt. Hierdurch reduziert sich Ihr Kontenrahmen und bietet mehr Übersicht.

Sperren von Sachkonten
Öffnen Sie die NoRA Finanzbuchhaltung und klicken Sie im oberen Teil auf Systemdienste. Wählen Sie den Menüpunkt „Sperren und Freischalten von Sachkonten“ aus und danach die Funktion „Sperren von Sachkonten“. Geben Sie das zu sperrende Sachkonto ein und den Grund hierfür. Das Sachkonto ist nun gesperrt und steht im Jahr 2017 nicht mehr zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass der Saldo des Kontos auf Null ist. Dieser Schritt ist zwingend im lfd. Jahr 2016 durchzuführen.

Saldenvorträge für 2017 buchen
Sind alle Buchungen für das Jahr 2016 gebucht und der Jahreswechsel erstellt, öffnen Sie die Finanzbuchhaltung mit dem Buchungsdatum 31.12.2016. Klicken Sie nun auf „Systemdienste“ und wählen Sie den letzten Punkt „Jahreswechsel ins nächste Jahr“ aus. Im nachfolgenden Fenster wählen Sie nun den Punkt „Saldenvorträge für Jahrgang 17 buchen“ aus.

Massen –und Verwahrungskartei

Abschluss des Massen- und Verwahrungsbuchs
Sobald alle Buchungen und Massen für 2016 vollständig eingetragen sind, starten Sie das Modul mit dem buchungstechnischen Datum 01.01.2017. Bestätigen Sie im Anschluss die Meldung zum Jahreswechsel, alle Buchungen werden nun vorgetragen. Bitte beachten Sie, dass ab diesem Zeitpunkt keine Buchung für 2016 und kein nachträglicher Ausdruck mehr möglich ist.

Änderung der Aktennummern

Sofern die erste Aktennummer im neuen Jahr nicht bei 01-17 anfangen soll, ist dies durch eine Einstellung innerhalb der NoRA zu ändern.

Einstellen der Aktennummern
Um Aktennummernbereiche zu definieren, öffnen Sie ab dem 01.01.2017 in den Einstellungen die Vorbelegungen für Akten und klicken Sie auf die Registerkarte „Aktennummernbereiche“. Um Bereiche zu definieren, klicken Sie auf „Hinzufügen“. Im Feld „Von“ tragen Sie Ihre Start Aktennummer ein, das Feld „Bis“ bleibt leer. Als Startdatum tragen Sie den 01.01.2017 ein. Speichern Sie zum Schluss Ihre Einstellungen mit OK.

Jahreswechsel

Aktuelles zum beA

Zur Zeit steht seitens der Bundesrechtsanwaltskammer kein Testsystem für Kanzleisoftwarehersteller zur Verfügung. Erst die Bereitstellung eines solchen Systems macht es den Kanzleisoftwareherstellern überhaupt erst möglich eine Schnittstelle zwischen dem beA-System und der Kanzleisoftware zu entwickeln und zu testen. Wann dieses Testsystem zur Verfügung gestellt werden kann, wurde noch nicht mitgeteilt. Die Entwicklung der Schnittstelle wird ebenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen. Insoweit bitten wir um Verständnis, dass wir noch keine Schnittstelle zur Verfügung stellen können. Dies ist jedoch keinem Kanzleisoftwarehersteller möglich. Sie können versichert sein, dass wir eine Schnittstelle entwickeln werden, nur kann zur Feritgstellung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.

Natürlich haben Sie die Möglichkeit, bis zur Fertigstellung und Freigabe einer Schnittstelle, das beA-System über Ihren Internet-Browser zu nutzen. Bezüglich der Einrichtung und Nutzung des beA-Postfaches finden Sie nähere Informationen unter www.bea-brak.de.

Wir sagen: Willkommen! – Neue Support-Mitarbeiter

Vor kurzer Zeit haben wir Verstärkung in unserem Support-Team bekommen.

Wie einige von Ihnen bereits mitbekommen haben ist Frau Anne Klaus vom Vertrieb in den Support gewechselt und steht Ihnen nun dort tatkräftig zur Seite.

Neben Frau Klaus haben wir aber noch zusätzliche Verstärkung bekommen!

Herr Dennis Steinigeweg ist seit dem 18.10.2016 ebenfalls unserem Support-Team beigetreten und wird Ihnen zukünftig mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Das heißt für Sie, dass Sie unseren NoRA-Support jetzt unter 4 Rufnummern erreichen können:

Michael Stuckenbröker – 05451 921-35
Monika Orth – 05451 921-36
Dennis Steinigeweg – 05451 921-38
Anne Klaus – 05451 921-39

Wir wünschen Frau Klaus und Herrn Steinigeweg einen guten Start im NoRA-Support!

beA kommt später

„Starten wird die BRAK das beA erst, wenn der AGH unsere Aufhebungsanträge positiv beschieden hat“  (Ekkehart Schäfer, Präsident der BRAK)

http://bea.brak.de/2016/09/29/keine-weitere-einstweilige-anordnung-gegen-besonderes-elektronisches-anwaltspostfach/

Umstellung von Windows 7 auf Windows 10

Aufgrund von Änderungen in den Microsoft-Richtlinien wird es ab dem 01. November 2016 keine Computer mit vorinstalliertem Windows 7 mehr geben. Auch das Downgrade-Recht von Windows 10 auf Windows 7 wird damit wegfallen.

Das bedeutet für Sie: Wollen Sie in Ihrer Kanzlei auch zukünftig Computer mit Windows 7 nutzen, dann sollten Sie jetzt handeln.

Zukünftig wird ein Downgrade von Windows 10 auf Windows 7 mit höheren Anschaffungskosten und einem erhöhten Konfigurationsaufwand verbunden sein.

Sollten Sie noch Fragen haben, egal ob Windows 10 oder Windows 7, setzen Sie sich doch einfach mit uns in Verbindung.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!