Zur Zeit steht seitens der Bundesrechtsanwaltskammer kein Testsystem für Kanzleisoftwarehersteller zur Verfügung. Erst die Bereitstellung eines solchen Systems macht es den Kanzleisoftwareherstellern überhaupt erst möglich eine Schnittstelle zwischen dem beA-System und der Kanzleisoftware zu entwickeln und zu testen. Wann dieses Testsystem zur Verfügung gestellt werden kann, wurde noch nicht mitgeteilt. Die Entwicklung der Schnittstelle wird ebenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen. Insoweit bitten wir um Verständnis, dass wir noch keine Schnittstelle zur Verfügung stellen können. Dies ist jedoch keinem Kanzleisoftwarehersteller möglich. Sie können versichert sein, dass wir eine Schnittstelle entwickeln werden, nur kann zur Feritgstellung zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
Natürlich haben Sie die Möglichkeit, bis zur Fertigstellung und Freigabe einer Schnittstelle, das beA-System über Ihren Internet-Browser zu nutzen. Bezüglich der Einrichtung und Nutzung des beA-Postfaches finden Sie nähere Informationen unter www.bea-brak.de.
