„Starten wird die BRAK das beA erst, wenn der AGH unsere Aufhebungsanträge positiv beschieden hat“ (Ekkehart Schäfer, Präsident der BRAK)
http://bea.brak.de/2016/09/29/keine-weitere-einstweilige-anordnung-gegen-besonderes-elektronisches-anwaltspostfach/
