NoRA Tipp: Exchange aus der Cloud für Berufsgeheimnisträger

Für Berufsgeheimnisträger wie Anwälte und Notare gelten besondere Regelungen im Umgang mit Daten. Nun stehen viele Rechtsanwälte und Notare vor der Aufgabe, die IT-Systeme für die nächsten Jahre fit zu machen. Die Ablösung von Windows Server 2008 (Bestandteil vom Small Business Server 2011) und Exchange Server 2010 bringt viele Anwaltskanzleien und Notariate zu der Frage: Kann ich Teile meines Systems auch in die Cloud auslagern?

Ein besonderer Fokus liegt dabei oft nicht darin, die gesamte IT in die Cloud zu verlegen, sondern auf der Funktion „Email – Kalender und Kontakte“, die bisher durch den eigenen Exchangeserver bereitgestellt wurden.

Bisher galt die Regelung, dass Berufsgeheimnisträger diese Dienste nicht in Anspruch nehmen können. Durch die Neuregelung im § 203 StGB hat sich das jedoch geändert. Nun können auch Berufsgeheimnisträger wie Anwälte und Notare Cloud Dienste in Ihre Kanzleiabläufe integrieren.

Wir haben uns speziell mit dem Dienst Microsoft Exchange Online aus der Microsoft Cloud beschäftigt. Lesen Sie, welche Aspekte wichtig sind. Nutzen Sie unseren kostenlosen Download mit Informationen und Quellennachweisen.

Für weitere Informationen zum Thema Exchange stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr NoRA Team

Wartungsarbeiten Supercheck

Aufgrund von Wartungsarbeiten ist das Supercheck-Ermittlungssystem vom 07.06.2019 ab 16 Uhr bis zum 10.06.2019 ca. 24 Uhr nicht verfügbar. Aufträge/ Auftragsdateien werden am 11.06.2019 automatisch wieder in die Bearbeitung genommen.

Änderung der Geschäftszeiten

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

ab dem 01.06.2019 ändern sich unsere Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag:
08:00 – 12.30 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr

Freitag:
08:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr

Gründe für diese Entscheidung sind unter anderem die Arbeitszeiten unserer Mitarbeiter. Es sind bereits unter der Woche viele Arbeiten außerhalb der Geschäftszeiten erforderlich um die Betriebsabläufe unserer Kunden möglichst wenig zu stören. Daher werden wir die Geschäftszeiten Freitags geringfügig anpassen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Hagemann   Oliver Schröder

NoRA beim Deutschen Anwaltstag 2019 in Leipzig

Der 70. Deutschen Anwaltstag 2019 findet vom 15.- 17.5.2019 in Leipzig statt.

Der Deutsche Anwaltstag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Rechtsstaat leben“

Wir sind dabei – besuchen Sie uns im Congress Center Leipzig, Fachmesse AdvoTec, an unserem Stand Ebene 1, Stand Nr. 22.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ihr NoRA Team

Neues NoRA Update steht zur Verfügung

Mit dem heutigen Tag haben wir für Sie ein neues NoRA Update zur Verfügung gestellt.

Neben Problembehebungen sind auch einige interessante Neuerungen in diesem Update vorhanden, die wir wie gewohnt in der Update-Dokumentation für Sie zusammengefasst haben.

Der NoRA-Support steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Aktueller Sicherheitshinweis: vermehrter Virenversand via E-Mail!

Wichtiger Hinweis: aktuell sind wieder vermehrt E-Mails mit Vireninhalt unterwegs. Unterschied zu vorherigen E-Mail Wellen ist das sich in diesen E-Mails ein passwortgeschützer .zip Anhang befindet und das benötigte Passwort im Wortlaut der E-Mail mitgeteilt wird.

Sofern Sie keine E-Mail mit passwortgeschützten ZIP Anhang erwarten so öffnen Sie diesen Anhang keinesfalls!

Zusätzlich sollten per E-Mail erhaltene Word-Dateien niemals ohne genaue Prüfung geöffnet werden.

NoRA beim VerkehrsAnwaltsTag 2019 in Weimar

Der 8. DAV-VerkehrsAnwaltsTag findet vom 29. bis zum 30. März 2019 in Weimar statt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wird 40 Jahre alt!

Wir sind dabei – besuchen Sie uns an unserem Stand im congress centrum neue weimarhalle.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ihr NoRA Team

Supportende Philips SpeechExec Version 7 und 8

Nachfolgend aufgeführt die offizielle Aussage vom 8.02.2019 des Philips Supports zu Problemen der Philips SpeechExec Pro Software unter MS Windows 10 Pro:

Wichtige Information für Ihre Kunden – Der Support für die Version 7 von SpeechExec endete bereits im März 2017, für Version 8 zum 31.12.2018. Beide Versionen sind nicht Freigegeben für die aktuellen Versionen von Windows 10!

Sollte die Software entgegen der Spezifikation auf einem Windows 10 Rechner eingesetzt werden und, z.B. durch ein Windows 10 Update, es zu einem Lizenzverlust kommen, müssen wir eine erneute Reaktivierung ablehnen!“

Betroffen sind alle Anwender, die noch Philips SpeechExec Pro in den Versionen 7 bzw. 8 einsetzen.

Bei Nutzung von Microsoft Windows 7 Pro gibt es keine Probleme, allerdings wird ab dem 14.01.2020 das Betriebssystem von Microsoft weder mit Sicherheitsupdates noch durch den Herstellersupport unterstützt!

Es bleibt also nur noch der Umstieg auf die aktuelle Version 10.x der Philips SpeechExec Pro Software – und zwar für alle Diktier- und Transcribe-Lizenzen.

Damit ersparen Sie sich dann bei Problemen den Ärger durch fehlenden Support bis hin zum möglichen Lizenzverlust!

Generell wichtig: Da die Lizenzen alle auf dem Philips-Lizenzserver registriert sind, ist es unbedingt nötig, vor Austausch eines PCs die Lizenz zu deaktivieren, damit sie dann auf dem neuen Gerät wieder aktiviert werden kann. Ohne vorherige Deaktivierung ist auf dem neuen Gerät die Lizenz nicht aktivierbar!

Sollten Sie noch Fragen haben, setzen Sie sich doch einfach mit uns in Verbindung.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Automatisches Löschen von beA-Nachrichten startet zum 1.4.2019

Wie aus dem BRAK Magazin Heft 1/2019 zu entnehmen ist wird die automatische Löschung von beA Nachrichten zum 01.04.2019 scharf gestellt. Bedeutet, dass alle Nachrichten, die bestimmte Kriterien erfüllen, automatisch durch das System gelöscht werden.

Was wird wann gelöscht?

Nachrichten, die am 1.4.2019 älter sind als 90 Tage, werden an diesem Tag automatisch in den Papierkorb verschoben und 30 Tage später, also am 1.5.2019, endgültig gelöscht. Nachrichten, die sich zum Zeitpunkt des 1.4.2019 bereits seit mindestens 31 Tagen im Papierkorb befunden haben, werden an diesem Tag unwiederbringlich gelöscht. Bevor eine Nachricht endgültig gelöscht wird, werden die Nutzerinnen und Nutzer darüber per E-Mail informiert. Falls noch nicht geschehen, sollte daher unbedingt eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden, an die die Benachrichtigungen versandt werden können. Außerdem öffnet sich bei jedem aktiven Verschieben einer Nachricht in den Papierkorb durch den Postfachnutzer ein Fenster mit dem Warnhinweis, dass die Nachricht nach 31 Tagen endgültig aus dem Papierkorb gelöscht wird.

Auszug aus dem BRAK Magazin, Heft 1/2019, Seite 10, http://www.brak-mitteilungen.de/media/BRAKMagazin_2019_01.pdf

Wir weisen Sie darauf hin, dass der NoRA-Support keine Möglichkeit besitzt gelöschte beA-Nachrichten zurück zu holen und empfehlen rechtzeitig alle notwendigen Nachrichten zur eAkte im NoRA Desktop zu exportieren.