Kurz notiert: Änderung der Bezeichnung von RVG Gebühren

Der Gesetzgeber hat die offizielle Bezeichnung der RVG Gebühren 5101 bis 5112 angepasst. Der offizielle Wortlaut lautet nun:

… bei einer Geldbuße von weniger als 60,00 €

bzw.

…bei einer Geldbuße von 60,00 bis 5.000,00 €

Die Änderung dieser Bezeichnungen hat keine Auswirkungen auf die Berechnung und Ausgabe von RVG Rechnungen, sondern wird von der NoRA lediglich beim Suchen der Gebühr verwendet.

Sie haben hier die Möglichkeit sich diese und weitere Bezeichnungen im RVG Gebührenkatalog an die Bedürfnisse der Kanzlei anzupassen.

  1. Starten Sie das Modul RVG
  2. Klicken Sie im oberen Bereich auf „NoRA“ und dann im Menü auf „Gebühren“
    RVG1
  3. Wählen Sie im folgenden Fenster den gewünschten Gebührenkatalog aus.
    RVG2
  4. Markieren Sie die entsprechende Gebühr.
  5. Im rechten Bereich des Fensters sind nun die Informationen zu dieser Gebühr einsehbar. Hier können Sie unter Bezeichnung die Suchbezeichnung abändern:
    RVG3
  6. Speichern und beenden Sie Ihre Arbeit mit Klick auf „Speichern“

Hinweis: die geänderten Bezeichnungen stehen allen Benutzern mit dem nächsten Neustart des RVG Moduls zur Verfügung.

Tipp: über diesen Weg können Sie ebenfalls den Gebührentatbestand anpassen sofern Sie an dieser Stelle eine andere Bezeichnung wünschen.