Kurz notiert: Orts- und Gerichtsverzeichnis

Mit der Einführung des beA erreichen uns in letzter Zeit vermehrt die Nachfragen wo man Informationen zur Teilnahme eines Gerichtes am elektronischen Rechtsverkehr einsehen kann. Das Justizportal des Bundes und der Länder (http://www.justiz.de) gibt hierzu eine Antwort.

Das Portal bietet Ihnen im Menü den Punkt „Orts- / Gerichtsverzeichnis“ an. Hier besteht die Möglichkeit für einen Ort seiner Wahl zum einen die zuständigen Gerichte, zum anderen auch Informationen zur allgemeinen Erreichbarkeit einzusehen.

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Die entscheidende Info zum elektronischen Rechtsverkehr gibt an dieser Stelle der Vermerk „Der elektronische Rechtsverkehr ist zugelassen.“

Hinweis: dieser Vermerk kann sehr kurzfristig bei den Gerichten geändert werden! Zudem gilt der Weg, auf dem Sie senden wird ebenfalls der Weg der Rückmeldung sein.