Scoring
In Zeiten schwindender Zahlungsmoral ist das Scoring ein weit verbreitetes Mittel, um das Risiko besser einschätzen zu können.
Mithilfe des Scoring-Verfahrens werden Daten analysiert, die oft über Auskunfteien eingekauft werden, um ein zukünftiges Verhalten einer Person vorherzusagen. Es wird also eine Prognose abgegeben. Je nachdem, welche Daten in das Scoring zugrunde gelegt werden, können Prognosen zu sehr unterschiedlichen Verhalten gemacht werden, z.B. zu Arbeitsleistungen, Rückfall in die Kriminalität, des Gesundheitszustandes oder der Bonität.
Beispiel Inkasso-Scoring:
Hier soll anhand von Scoring–Werten ermittelt werden, ob sich ein gerichtliches Mahnverfahren angesichts der Gerichtskosten lohnt.
Seit April 2010 ist gesetzlich geregelt, dass Scoring-Verfahren nur zulässig sind, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Es dürfen nur solche Merkmale im Rahmen des Scorings verwendet werden, die für die Berechnung der Wahrscheinlichkeit eines bestimmten Verhaltens erforderlich sind. Das Gesetz verlangt an dieser Stelle, dass dieses an einem mathematisch-statistischen Verfahren nachgewiesen werden kann. Es besteht eine Dokumentationspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde.
- Die Verwendung von Merkmalen darf nicht gegen Nutzungs- und Diskriminierungsverbote verstoßen.
- * Es darf nicht allein die Wohnanschrift zur Berechnung eines Scoringwertes herangezogen werden.
- Anschriftsdaten dürfen neben anderen Daten zur Scoreberechnung genutzt werden. In diesen Fällen muss allerdings vorab über die Verwendung von Anschiftsdaten unterrichtet werden. Diese Unterrichtung ist zu dokumentieren.
Generell gilt:
Der Betroffene muss informiert werden über:
- Die Durchführung eines Scorings und dessen Zweck
- Die Identität der verantwortlichen Stelle
- Die Nutzung eines Auskunftei-Scorings.
Sie nutzen bereits Scoring oder planen die Einführung. Sie sehen, dass der Gesetzgeber hier die Hürden deutlich angehoben hat. Wir beraten Sie gerne im richtigen Umgang mit dem Scoring.
Dirk Remke
DSB-TÜV Süd
DAS-TÜV Süd
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