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e.Consult WebAkte

 

eine gewöhnliche E-Mail ist nicht sicher – nahezu jeder kann sie lesen wie ein offenes Buch …

Die Lösung: WebAkte

  1. Sichere Dokumentenbereitstellung über das WebAkte-Portal
  2. Automatisierte Rechtsschutz-Abwicklung
  3. Automatisierte Unfallschaden-Abwicklung

Ihre Vorteile:

  • Zustellungsnachweis:
    Ob Ihr Dokument zugestellt wurde (z.B. an eine Versicherung).
  • Empfangsbestätigung:
    Ob und wann Ihr Empfänger das Dokument geöffnet hat.
  • vollständige Integration und automatisierte Aktenanlage in NoRA Advanced

 

September Angebot:
Testen Sie die WebAkte 30 Tage kostenlos

und überzeugen Sie sich selbst!

 

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… dann melden Sie sich unter www.webakte.de oder über uns an.

Die Synchronisation mit der NoRA dauert nur 3 Minuten.

WebAkte – Ich bin dann mal sicher

Das digitale Bereitstellen von Unterlagen wird immer häufiger von Ihren Mandanten gefordert und verspricht auch Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine erhebliche Zeit- und Kostenersparnis. e.Consult bietet Ihnen mit der WebAkte eine optimale Lösung für diesen Bereich.

Um Sie mit dieser Thematik vertraut zu machen, bietet e.Consult in den nächsten Wochen ein Seminar zum Thema „Ich bin dann mal sicher – Schluss mit Haftungsrisiken durch E-Mail & Co.“ an.

Nach nur zwei Stunden sind Sie über Risiken und Problematiken im Bereich Onlineversand von Mandantendaten informiert und haben einen Umsetzungsplan zur Hand.

Schauen Sie im Flyer, wann die kostenlose Veranstaltung in Ihrer Nähe stattfindet und melden Sie sich noch heute über den nachfolgenden Link an!

Seminar „Ich bin dann mal sicher“

Verkehrsunfall in einem Monat abgeschlossen

Bei den Veranstaltungen in Stuttgart, Berlin, Düsseldorf und Köln sind wir ebenfalls vor Ort und stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Werfen Sie dort auch einen ersten Blick auf die Integration der Autohaus-Edition in NoRA.

Wichtige Änderung im DTA Modul

Für die Mahngerichte Euskirchen und Hagen wurden seitens der Justiz die AdressID für EGVP geändert. Bitte ändern Sie die Adresse in ihren DTA Einstellungen wie folgt ab:

Öffnen Sie das Modul DTA 4.1 und klicken Sie auf Einstellungen => Allgemein.
Markieren Sie ihr Mahngericht Hagen oder Euskirchen und klicken Sie auf „Ändern“. In dem Feld „Empfänger ID“ überschreiben Sie den vorhandenen Eintrag „govelloID-XXXX“ mit folgendem Eintrag:

AG Hagen
safe-sp1-1389786985715-014979585     

AG Euskirchen
safe-sp1-1389358019607-014958668      DTA AdressID

 

 

Für andere Mahngerichte ist eine Änderung der AdressID noch nicht bekannt.

Neues rund um das Benutzerpostfach

In den Benutzereinstellungen für das Postfach sind zwei neue Einstellungsmöglichkeiten mit dem letzten Update hinzugekommen.

„gesendete Anweisungen in das Postfach kopieren“

Nach dem Erstellen einer Arbeitsanweisung wird das Dokument inklusive der Anweisung in den Ordner „gesendet“ kopiert und zusätzlich auch in das Postfach des Erstellers der Arbeitsanweisung.

 

„empfangene Anweisungen in das Postfach kopieren“

Mit der Einstellung „empfangene Anweisungen in das Postfach kopieren“ legen Sie fest, dass nach dem Erstellen einer Arbeitsanweisung das Dokument inklusive der Anweisung in den  Ordner „empfangen“ und zusätzlich in das Postfach des Empfängers der Arbeitsanweisung kopiert wird.

 

Steueridentifikationsnummer aus dem Ausland

Ist das Länderkennzeichen in einem Adresssatz gefüllt, kann für diesen Adresssatz auch die automatische Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern erzeugt werden.

Es wird nur die Gültigkeit der eingetragenen Umsatzsteueridentifikationsnummer überprüft. Qualifizierte Prüfungen müssen nach wie vor über das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen.

Weitere Hinweise zum Verfahren finden Sie hier

 

 

Umgang mit zweifelhaften E-Mails

Im Moment häufen sich die Meldungen, dass Kunden zweifelhafte E-Mails mit Rechnungen oder anderen Dateien im Anhang zugesendet bekommen. Absender ist eine unbekannte E-Mail-Adresse und inhaltlich scheint die E-Mail auf dem ersten Blick ein offizielles Schreiben zu sein. In der Regel werden über das Öffnen der Schreiben bzw. Anhänge Viren verbreitet.

Hier ein paar Tipps zur Vorsorge bzw. zum Umgang mit vermeintlich schädlichen E-Mails:

  • Öffnen Sie keine Emails, bevor Sie sicher sind, dass der Absender vertrauenswürdig und bekannt ist
  • Öffnen Sie keine Anhänge in Form von gepackten Dateien (z.B. Anhänge der Typen .zip, .rar oder .exe), wenn Sie diese nicht als vertrauenswürdig einstufen können
  • Öffnen Sie keine Links, wenn Sie diese nicht als vertrauenswürdig einstufen können; kontaktieren Sie in Zweifelsfällen den Absender und klären Sie den Inhalt solcher Dateien
  • Sollten Sie versehentlich eine der oben beschriebenen Aktionen ausgeführt haben, beenden Sie sofort die Arbeit mit dem PC und fahren Sie diesen runter. Verständigen Sie Ihren Hardwarebetreuer. Ohne Freigabe und Überprüfung sollte die Maschine keinesfalls wieder angeschaltet werden.
  • Tragen Sie Sorge dafür, dass die Datensicherung täglich läuft und eine aktuelle Datensicherung vorliegt; je nach Schwere des Befalls ist der Rückgriff auf eine aktuelle Datensicherung unerlässlich!
  • Verlassen Sie sich nicht auf Firewall und Virenfilter!

 

Mögliche Folgen:

  • Datenverluste
  • Missbrauch des Adressbestandes
  • Missbrauch des Datenbestandes

 

 

Tipp: Stammblatt gestalten

Wussten Sie, dass Sie die Felder selber festlegen können, die auf dem Stammblatt ausgegeben werden sollen?

Unter Einstellungen – Vorbelegungen Akten – Stammblatt legen Sie nicht nur fest, ob Barcodes mit auf dem Stammblatt abgebildet werden, sondern auch welche weiteren Infos zu den Beteiligten aufgeführt werden sollen.

stammblatt

 

Dragon Legal Update

Psst, noch streng geheim: voraussichtlich erscheint Ende September oder Anfang Oktober eine neue Dragon Legal Version.

Mit der Version 13 gibt es natürlich wieder einige Verbesserungen.

Wichtig für Sie ist, dass Nutzer von alten Dragon Legal Versionen die Möglichkeit haben ein Upgrade auf bis zu zwei Versionen zu erlangen. Haben Sie also Version 11 im Einsatz, können Sie nach Erscheinen für kleines Geld das Upgrade auf die neueste Version 13 erwerben.

Haben Sie aber noch die Version 10 im Einsatz, sollten Sie schnell handeln, denn mit einer  Upgrade-Lizenz ist nur ein Upgrade auf die aktuelle Version – maximal aber über zwei Versionen – möglich. Somit können Sie jetzt noch für kurze Zeit eine Upgrade-Lizenz auf die Version 12 erwerben. Ist die Version 13 auf dem Markt, müssen Sie zwei Upgrade-Lizenzen erwerben, um auf das aktuelle Dragon Legal Version 13 umzustellen. Doppelte Kosten also.

Welche genauen Änderungen in der Version 13 enthalten sind, ist noch unbekannt. Jedoch bringt schon die Version 12 einen erheblichen Mehrwert:

  • Speziell für den Rechtsbereich
  • Verbesserte Erkennungsgenauigkeit
  • Benutzerdefinierte Sprachbefehle
  • optimierte Transkriptionsworkflows
  • Unterstützung von Windows 8, Office 2013 und Internet Explorer 10

Probleme mit IBAN Umwandlung der Commerzbank

Bei der Umwandlung der Kontonummer und BLZ von Commerzbank Konten haben mehrere Kunden Probleme gemeldet: bei der Umwandlung über NoRA Advanced soll die Prüfkennziffer nicht passen.

Da die IBAN Berechnung jedoch einer Formel der europäischen Zentralbank unterliegt, diese also nicht vereinzelte Fehler bei der Umwandlung ergeben kann, haben wir Rücksprache mit der Commerzbank gehalten. Die Commerzbank bestätigte zunächst ebenfalls, dass die IBAN Umwandlung der NoRA korrekt ist; belegte dieses anhand mehrerer Fallbeispiele. Nach der Kontrolle von diversen Kontonummern die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, wurde schnell der Fehler gefunden:

Die Commerzbank verwendet mehrere Prüfkennziffern. Jedes Commerzbank-Konto beinhaltet eine Stammnummer sowie eine darauffolgende Nummer für die Kontoart (beispielsweise 00 für ein Girokonto). Werden diese letzten Ziffern nicht mit eingegeben, ergibt sich hieraus eine falsche IBAN Nummer.

Rechtsanwalt muss Spam-Ordner täglich kontrollieren

Bitte achten Sie täglich darauf, Ihren Ordner für Spam-Mails oder Junk-Mails zu prüfen.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bonn (Az.: 15 O 189/13) ist ein Rechtsanwalt zu Schadenersatz verpflichtet, wenn eine E-Mail, die im Spam-Ordner vorhanden war, nicht rechtzeitig vor Fristablauf weitergeleitet wird.

Der angeklagte Rechtsanwalt hatte seine E-Mail-Adresse im Briefkopf angegeben und stellte sie – nach Auffassung des Gerichts – als Kontaktmöglichkeit bereit.

Hier geht’s zum Urteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2014/15_O_189_13_Urteil_20140110.html