Steueridentifikationsnummer aus dem Ausland

Ist das Länderkennzeichen in einem Adresssatz gefüllt, kann für diesen Adresssatz auch die automatische Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern erzeugt werden.

Es wird nur die Gültigkeit der eingetragenen Umsatzsteueridentifikationsnummer überprüft. Qualifizierte Prüfungen müssen nach wie vor über das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen.

Weitere Hinweise zum Verfahren finden Sie hier