BRAK informiert: Deinstallation der beA Client Security empfohlen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in Ihrem Sondernewsletter vom 26.01.2018 auf die Deaktivierung / Deinstallation der aktuell genutzen beA Client Security hingeweisen.

„[…] Die gegenwärtig bei den Anwältinnen und Anwälten installierte Client Security kann eine Lücke für einen externen Angriff darstellen. Aus diesem Grund empfiehlt die BRAK allen Anwältinnen und Anwälten, ihre bisherige Client Security zu deaktivieren.

Die Deaktivierung der beA Client Security kann auf zwei Weisen geschehen: Entweder durch Deinstallation oder durch Schließen der Client Security auf dem Rechner und das anschließende Entfernen der Client Security aus dem Autostart des Rechners. […]“

Quelle: Sondernewsletter der BRAK vom 26.01.2018, http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/2018/sondernewsletter-v-26012018.news.html