Die in der Finanzbuchhaltung enthaltene Elster-Schnittstelle wurde seitens Elster aktualisiert. Alle Umsatzsteuervoranmeldungen ab dem Buchungsmonat Januar 2015 müssen zwingend mit dieser Version übermittelt werden.
Hierzu heißt es in der Elster-Newsletter vom 13.11.2014:
„…Die Freigabe für Jahressteuern im Veranlagungs-/ Feststellungszeitraum 2014 und für Anmeldungssteuern im Anmeldungs-/ Voranmeldungszeitraum 2015 erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2015. Vor diesem Datum übermittelte Daten für Veranlagungs-/ Feststellungszeitraum 2014 und Anmeldungszeitraum / Voranmeldungszeitraum 2015 können nicht verarbeitet werden und gelten als NICHT ABGEGEBEN!…“
In dem heute veröffentlichten NoRA Update wurde die ELSTER-Schnittstelle diesbezüglich aktualisiert.
Aufgrund dieses Updates ist es zwingend erforderlich, an den Arbeitsplätzen, die die Umsatzsteuervoranmeldung versenden, ein lokales Update durchzuführen.
Weiterhin ist es notwendig, unter „Sonderdienste“ – „Elster“ – „Vorbelegungen“ in der Registerkarte „Mandant“ und „Berater“ die entsprechenden Daten einzutragen.
