Bitte achten Sie täglich darauf, Ihren Ordner für Spam-Mails oder Junk-Mails zu prüfen.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Bonn (Az.: 15 O 189/13) ist ein Rechtsanwalt zu Schadenersatz verpflichtet, wenn eine E-Mail, die im Spam-Ordner vorhanden war, nicht rechtzeitig vor Fristablauf weitergeleitet wird.
Der angeklagte Rechtsanwalt hatte seine E-Mail-Adresse im Briefkopf angegeben und stellte sie – nach Auffassung des Gerichts – als Kontaktmöglichkeit bereit.
Hier geht’s zum Urteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2014/15_O_189_13_Urteil_20140110.html
