Die Umstellung auf das SEPA-Verfahren sollte durchgeführt sein. Jedoch sind z.B. die Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses noch nicht mit SEPA-Daten erhältlich.
Auf Nachfrage gibt es eine Stellungnahme vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ): Diese Dokumente sind noch in Arbeit.
Spätestens zum 1. August 2014 sollen sie überarbeitet erhältlich sein. Geplant ist zusätzlich ein viermonatiger Übergangszeitraum, in welchem die alten Dokumente noch genutzt werden dürfen.
