Aktuelle Verordnung des Bundesministeriums der Justiz

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie an dieser Stelle auf die aktuelle Verordnung des Bundesministeriums der Justiz in Bezug auf die Nutzung der Formulare der Zwangsvollstreckung hinweisen und zitieren an dieser Stelle:

Die Übergangsregelung, die die Nutzung der Formulare nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung sowie nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung in der jeweils bis zum 21. Dezember 2022 geltenden Fassung erlaubt, soll bis einschließlich 31. August 2024 verlängert werden, um den Beteiligten mehr Zeit für die Anpassung ihrer IT-Systeme einzuräumen. Diese Übergangsregelung würde ansonsten mit Ablauf des 30. November 2023 auslaufen. Die Übergangsregelung, die die Nutzung der Formulare für den Gerichtsvollzieherauftrag für die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen betrifft, wird bis einschließlich 30. April 2025 verlängert. In einem gesonderten Vorhaben sollen anschließend Vorschläge der Praxis zur Verbesserung der Formulare aufgegriffen werden.

Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0401-0500/491-23.pdf?__blob=publicationFile&v=1