Verlängerung der Gültigkeit der beA-Karten zur Anmeldung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie aus dem aktuellen Sondernewsletter der Bundesnotarkammer zu entnehmen ist wurde die Frist zum Ablauf der beA Karten der ersten Generation vom 31.12.2022 auf den 18.03.2023 verlängert.

Die Signaturkomponente der alten beA Karten bleibt hiervon unberührt und verliert zum 31.12.2022 ihre Gültigkeit. Qualifizierte Signaturen über das beA System sind somit ab dem 01.01.2023 ausschließlich mit der neuen beA Karte möglich.

Für technische und organisatorische Rückfragen zum Kartentausch nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten der Bundesnotarkammer.

Ihr NoRA Support Team