Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben seitens der Bundesnotarkammer folgende Information zur Verschiebung der Einführung der elektronischen Urkundensammlung erhalten:
„aufgrund einer geplanten gesetzlichen Verschiebung wird die elektronische
Urkundensammlung als Teil des Elektronischen Urkundenarchivs voraussichtlich
erst zum 1. Juli 2022 in Betrieb gehen. Die bis dahin errichteten
Urkunden müssen daher nicht gescannt werden. Davon unberührt
werden die weiteren Bestandteile des Elektronischen Urkundenarchivs –
das Urkundenverzeichnis und das Verwahrungsverzeichnis – planmäßig
zum 1. Januar 2022 an den Start gehen.„
Quelle: Bundesnotarkammer, Rundschreiben Nr. 17/2021 vom 10. Dezember 2021
Das komplette Rundschreiben finden Sie hier zum Download:
