beA Karte und Kartenlesegeräte

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist in ihrem Newsletter vom 05.07.2017 auf folgendes hin:
Für Bestellungen der beA Karten, die nach dem 30. September 2017 eingehen, kann nicht sichergestellt werden, dass diese rechtzeitig vor dem 01. Januar 2018 ausgeliefert werden.

Spätestens dann sollten Sie mit beA-Karte und Kartenleser ausgerüstet sein und sich erstregistriert haben.

Wir werden am Mittwoch, den 27.09.2017 ganz exklusiv über die beA Integration in NoRA Advanced berichten.
Halten Sie sich diesen Termin jetzt schon frei, damit Sie dieses Event auf keinen Fall verpassen.

Oder melden Sie sich direkt unter http://www.nora-software.de/aktuelles/impulse-2017 zu NoRA Impulse 2017 an.

Wir freuen uns auf Sie!