Kategoriearchiv: Allgemein

Änderung Notarkostenrechnung zum 01.01.2014

Zum 01.01.2014 müssen die GNotKG Rechnungsvorlagen geändert werden. Eine Automatik durch ein Update ist nicht möglich, da in der Rechtsbehelfsbelehrung das jeweilige Landgericht genannt wird.

Rechtsbehelfsbelehrung
Ab 01.01.2014 müssen nach § 7a GNotKG (§ 1b KostO für „Altfälle“) eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten:

§ 7a GNotKG:
Jede Kostenrechnung, jede anfechtbare Entscheidung und jede Kostenberechnung eines Notars hat eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über die Stelle, bei der dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über deren Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten.

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Formulierungsvorschlag:

„Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Kostenberechnung kann die Entscheidung des Landgerichts […] schriftlich oder zur dortigen Niederschrift beantragt werden.“

(Diehn, Berechnungen zum neuen Notarkostenrecht, Rn. 78, in der 2. Auflage ausführlicher Rn. 77a – 77e und 78a bis 78b)
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Angesichts der praktisch fehlgehenden Rechtsfolge (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verfristung) hatte der Bundesrat (mit 16:0 Stimmen) empfohlen, die Verpflichtung für Notare zu streichen. Dem ist der Deutsche Bundestag nicht gefolgt.

Die Rechtsbehelfsbelehrung ist aber insofern folgerichtig, als Notare nicht anders behandelt werden als Gerichte, weil sie wie diese staatliche Aufgaben der Rechtspflege ausführen. Die Gesetzmäßigkeit der Gebührenerhebung durch NotarInn (§ 125 GNotKG, § 17 Abs. 1 BNotO) ist deshalb besonders wichtig. Nur richtige Kostenberechnungen können Grundlage der notariellen Gebührenerhebung und Kostenvollstreckung sein.

Bei Fragen zur Änderung der Rechnungsvorlagen wenden Sie sich bitte an den NoRA Support.

Pflege IBAN und BIC

Das Ändern der BLZ und Kontonummer auf IBAN und BIC beansprucht dank des Tools „IBAN und BIC Nummer aktualisieren“ nur wenig Arbeit. Sie wählen eine Aktionsliste und die Nummern werden automatisch ergänzt, sofern in der Adresse BLZ und Kontonummer eingetragen sind.

Natürlich können Sie auch in einer Adresse über die Button „IBAN“ und „BIC“ die Daten ergänzen.

XNotar – Änderungen in der Betreuung

Im Oktober wurde allen Notaren von der Notarnet GmbH mitgeteilt, dass die Kosten für die Software-Pflege für XNotar ab Januar 2014 von 180,00 € netto auf 250,00 € netto angehoben werden – immerhin eine Erhöhung um fast 39 %. Eine Bewertung dieses Vorgangs wollen wir uns an dieser Stelle ersparen.

Auch die Software-Hersteller, die in der Vergangenheit für ihre Kunden die Abwicklung übernommen haben, wurden darüber informiert, dass zukünftig keine Vermittlungsprovision mehr ausgelobt wird. Diese Provision beträgt bisher einmalig 40,00 € netto je Notar bei der Bestellung von XNotar bei der Notarnet GmbH. Eine weitere Vergütung (z.B. für den Support, für Betreuung etc.) hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Diese von der Notarnet GmbH angestoßene Entwicklung empfinden wir als sehr bedauerlich, denn schließlich wurden von uns der gesamte Bestellvorgang, die Installation und die Schulung durchgeführt. Selbst der Support im laufenden Betrieb wurde nahezu vollständig von uns erledigt – kostenfrei bei abgeschlossenem Software-Pflegevertrag. Lediglich in Ausnahmesituationen (wie z. B. bei Programmfehlern) mussten wir an die Support-Hotline verweisen.

Sie werden sicher Verständnis dafür haben, dass wir aber leider nicht mehr in der Lage sind, zukünftig Leistungen für die Notarnet GmbH  ohne Gegenleistung durchzuführen. Wir müssen Sie daher leider bitten, sich ab dem 01.01.2014 bezgl. Bestellung, Fragen, Informationen und Unterstützung an den Support der Notarnet GmbH zu wenden – schließlich hat dieses Unternehmen auch die vertragliche Verpflichtung.

Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aber auch weiterhin sehr gerne für alle Fragen rund um XNotar / EGVP usw. zur Verfügung – allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass wir den erforderlichen Aufwand zur Abrechnung bringen müssen.

Natürlich stellen wir Ihnen das an uns gerichtete Schreiben der Notarnet GmbH in Kopie gerne zur Verfügung.

Rund um Microsoft Windows

Microsoft_Windows_XPWindows XP sollte möglichst schnell aus der Kanzlei verschwinden!

Das Betriebssystem Windows XP gilt, neben Windows 7 mit einer Laufzeit von 11 Jahren, als Platzhirsch unter allen weltweit eingesetzten Betriebssystemen.

Ab April 2014 endet der Support für Windows XP und für alle die noch Windows XP in Ihrer Kanzlei im Einsatz haben, wird die Zeit nun knapp.

Sicherheitslöcher sind immer schwerer zu schließen und ab April 2014 werden auch keine Sicherheitsupdates mehr zur Verfügung gestellt.

Ständig neue Hardware erfordert Treiber-Updates, die Hersteller nicht immer bereitstellen können. Selbst Microsoft bezeichnet XP mittlerweile als ein unsicheres Windows!

Aber das gilt andersrum gesehen genauso.
Ein zehn Jahre alter Kanzleiscanner, der zu Windows XP Zeiten via Plug-and-Play automatisch erkannt wurde, lässt sich unter den aktuellen Windows Betriebssystemen Windows 7 od. Windows 8, kaum noch zum Arbeiten überreden.

Auch die meisten Softwarehersteller setzen längst auf die Technologie von Windows 7 und Windows 8.

So entfällt z.B. auch der Elster-Support ab Mai 2014 für Windows XP!