Es besteht das Risiko, dass das Corona-Virus Einfluss auf unsere und Ihre tägliche Arbeit haben wird und wir kurzfristig reagieren müssen. Wir sind darauf vorbereitet und können innerhalb von 12 Stunden 90% unserer täglichen Arbeit dezentral auf Homeoffices umstellen, sodass für Sie kein Nachteil in Erreichbarkeit und Bearbeitung Ihrer Anliegen entsteht.
Wir
sind jedoch optimistisch und hoffen, dass wir den Notfallplan nicht umsetzen
müssen. Im Fall der Fälle sind wir jedoch gut darauf vorbereitet, sodass für
Sie keine Nachteile entstehen werden.
Unser diesjähriger Veranstaltungsort, die Varusschlacht – Museum und Park Kalkriese sieht sich als Schaufenster aktueller Wissenschaft.
Genau wie die immer wieder neuen archäologischen Funde, bietet auch die NoRA immer wieder Neuerungen sowie Veränderungen, die im Dialog mit dem Anwender entstehen. Erleben Sie, welche Entwicklungen neu sind und diskutieren Sie mit uns und Ihren Kollegen/-innen am 13.5.2020 im VARUSSCHLACHT – Museum und Park Kalkriese in Bramsche-Kalkriese über aktuelle digitale Themen der anwaltlichen Arbeit.Erleben Sie einen spannenden Tag an einem historischen Schauplatz.
Melden Sie sich heute noch an über unsere Webseite: www.nora-software.de Die Teilnahme ist für Sie kostenlos! (Die Teilnahme ist auf 2 Personen pro Kanzlei begrenzt.)
Die bisherige SpeechExec Pro Version 10.x, seit Oktober 2018 im Einsatz, wird ab sofort durch die Version 11.5 für Dictate und Transcribe abgelöst!
Philips hat mit Einführung der neuen Version auch das Vertriebsmodell geändert:
Ab sofort bietet Philips nur noch Mietlizenzen mit 2-jähriger Laufzeit an.
Planmäßig endet die Supportunterstützung von Philips für die Version 10.6 am 12.05.2020.
Um alle Anwender der Version 10.x, die erst vor kurzem auf die Version 10.x umgestellt haben, nicht zu benachteiligen, bietet Philips eine Sonderaktion an:
Kostenfreie Umstellung der Version 10.x Lizenzen auf die neue Version 11.5.
Die Laufzeit der Version 11.5 beträgt 2 Jahre ab der notwendigen Registrierung.
Vorteile:
Alle Anwender der Version 11.5 sind während der 2-jährigen Laufzeit immer auf dem aktuellen Versionsstand und somit sind keine Probleme, z. B. bei Windows 10 Pro Updates zu erwarten.
Die Benutzer können die Lizenzen auch auf einem weiteren Rechner einsetzen, jedoch gleichzeitig nur 1 Lizenz aktiv nutzen (1 Lizenz, 1 User, 1 PC).
Über die 2 Jahre bietet Philips auch den Herstellerservice inkl. Bereitstellung von Ersatzlizenzen bei Verlust (defekte Festplatte, usw.) für die registrierten Endkunden an.
Vor Ablauf der 2-jährigen Laufzeit wird der registrierte Endkunde rechtzeitig über das Laufzeitende per Email informiert und kann sich dann bei uns melden, um eine neue Mietlizenz mit weiteren 2 Jahren Laufzeit abzuschließen.
Umstellungskosten:
SpeechExec Pro Lizenzen der Version 10.x werden nach Meldung der alten Lizenzschlüssel kostenfrei gegen Keys der Version 11.5 ausgetauscht.
Alle Austauschbestellungen müssen bis zum 30.04.2020 vorliegen!
Lediglich für die Einrichtung per Fernwartung auf dem Kundensystem entstehen entsprechend dem Aufwand Dienstleistungskosten.
Lizenzkosten bei Neukauf:
Die Kosten von SpeechExec Pro Dictate und SpeechExec Pro Transcribe mit 2-jähriger Laufzeit betragen je User 191,80 € zzgl. USt.
Empfehlung: Wir empfehlen allen Anwendern der Version 10.x die lizenzkostenfreie Umstellung auf die Version 11.5! Weiterhin empfehlen wir allen Nutzern der älteren Versionen 6.x, 7.x und 8.x die kostenpflichtige Umstellung der Lizenzen, um späteren Problemen inkl. evtl. Lizenzverlust unter MS Windows 10 Pro vorzubeugen.
Bei Rückfragen, für weitere Informationen und zur Abwicklung des Lizenzaustausches bzw. für Neubestellungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Seit 1.1.2020 gilt nun in Schleswig-Holstein die Nutzungspflicht für das Anwaltspostfach beA in der Arbeitsgerichtbarkeit.
Nun haben einige Kanzleien eine Nachricht der Gerichte erhalten, dass die eingereichten Dokumente nicht den Anforderungen an das Format PDF/A entsprechen und somit abgelehnt wurden.
Nach intensiver Analyse durch den NoRA Support haben wir festgestellt, dass dieses Problem innerhalb von Microsoft Office besteht. In unserem Fall lag die Ursache an der Schriftart „Verdana“.
Wir haben unser Analyseergebnis direkt mit dem zuständigen Support – Team von Microsoft besprochen und Microsoft hat das Verhalten in deren Umgebung nachgestellt und bestätigt. Microsoft hat dieses Verhalten als Fehler in der Software eingestuft und wird mit einem der nächsten Updates eine Fehlerbeseitigung bereitstellen.
Seitens der NoRA empfehlen wir daher, innerhalb der Kanzleien Regelungen für regelmäßige Updates einzuführen, damit dieser Fehler auch bei Ihnen beseitigt wird. Wann Microsoft ein entsprechendes Update bereitstellt, können wir nicht beeinflussen.
Derzeit können wir das Problem mit der Schriftart Verdana bestätigen, ob noch weitere Schriftarten betroffen sind, können wir zurzeit nicht ausschließen.
Für temporär betroffene Kanzleien empfehlen wir daher folgende Möglichkeiten, um PDF/A konforme Dokumente über beA zu übermitteln.
Die erste Möglichkeit besteht darin, die Schriftart „Verdana“ zu meiden und sämtliche Vorlagen anzupassen. Bei einer Überprüfung haben wir festgestellt, dass Sie z.B. bei den Schriftarten Arial und Times New Roman auf der sicheren Seite sind, diese werden PDF/A konform eingebettet.
Alternativ empfehlen wir Ihnen die Möglichkeit, über das Programm Kofax Power PDF Advanced Dokumente, die per beA versendet werden, erst in PDF/A zu konvertieren und dann in der NoRA zur Akte zu speichern. Bei unseren Tests wurden die fehlerhaften Dokumente mit Verdana Schriften dann korrekt in PDF/A konvertiert.
Aufgrund von Änderungen in der Elster-Schnittstelle unter dem aktuellen NoRA Update kann es unter Umständen möglich sein das die Übertragung an das Finanzamt mit einer Fehlermeldung „Angaben zu Mandant / Berater unvollständig“ abbricht.
Sollten Sie eine Fehlermeldung bekommen prüfen Sie bitte in der NoRA-Finanzbuchhaltung unter Sonderdienste –> Elster –> Vorbelegungen ob Daten unter den Registerkarten „Mandant“ und „Berater“ im Feld Bezeichnung eingetragen wurden und entfernen Sie diese. Grund: Elster versucht hierdurch die Daten im aktuellen Formular zu hinterlegen, was aber wegen fehlenden Informationen nicht möglich ist. Desweiteren muss die Regesterkarte „Steuerpflichtigter“ entweder komplett ausgefüllt oder komplett leer sein. Weiter sind diese Informationen in der Regel für die normale Umsatzsteueranmeldung einer Kanzlei nicht relevant.
Im
Anschluss ist eine Übertragung via Elster an das Finanzamt wieder problemfrei
möglich.
Der 58. Deutsche Verkehrsgerichtstag findet vom 29. bis zum 31.Januar 2020 in Goslar statt. Wir sind dabei – besuchen Sie uns an unserem Stand direkt neben der Tagungsanmeldung im Hotel und Tagungszentrum „Der Achtermann“. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
In diesem Artikel beschreiben wir Ihnen die notwendigen Arbeitsschritte für den Jahreswechsel. Der NoRA Support steht Ihnen gerne zur Unterstützung zur Verfügung.
Finanzbuchhaltung
Sachkonteneröffnung Alle Sachkonten werden für das Jahr 2020 automatisch angelegt, sobald im neuen Jahr die Software NoRA bzw. NoRA Advanced gestartet wird. Nicht mehr benötigte Konten (z.B. altes Bankkonto) können im Vorfeld gesperrt werden und werden dann beim Jahreswechsel nicht mehr angelegt. Hierdurch reduziert sich Ihr Kontenrahmen und bietet mehr Übersicht.
Sperren von Sachkonten Öffnen Sie die NoRA Finanzbuchhaltung und klicken Sie im oberen Teil auf Systemdienste. Wählen Sie den Menüpunkt „Sperren und Freischalten von Sachkonten“ aus und danach die Funktion „Sperren von Sachkonten“. Geben Sie das zu sperrende Sachkonto ein und den Grund hierfür. Das Sachkonto ist nun gesperrt und steht im Jahr 2020 nicht mehr zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass der Saldo des Kontos auf Null ist. Dieser Schritt ist zwingend im lfd. Jahr 2019 durchzuführen.
Saldenvorträge für 2020 buchen Sind alle Buchungen für das Jahr 2019 gebucht und der Jahreswechsel erstellt, öffnen Sie die Finanzbuchhaltung mit dem Buchungsdatum 31.12.2019. Klicken Sie nun auf „Systemdienste“ und wählen Sie den letzten Punkt „Jahreswechsel ins nächste Jahr“ aus. Im nachfolgenden Fenster wählen Sie nun den Punkt „Saldenvorträge für Jahrgang 20 buchen“ aus.
Massen –und
Verwahrungskartei
Abschluss des Massen- und Verwahrungsbuchs Sobald alle Buchungen und Massen für 2019 vollständig eingetragen sind, starten Sie das Modul mit dem buchungstechnischen Datum 01.01.2020. Bestätigen Sie im Anschluss die Meldung zum Jahreswechsel, alle Buchungen werden nun vorgetragen. Bitte beachten Sie, dass ab diesem Zeitpunkt keine Buchung für 2019 und kein nachträglicher Ausdruck mehr möglich ist.
Änderung der
Aktennummern
Sofern die erste
Aktennummer im neuen Jahr nicht bei 01-20 anfangen soll, ist dies durch eine
Einstellung innerhalb der NoRA zu ändern.
Einstellen der Aktennummern Um Aktennummernbereiche zu definieren, öffnen Sie ab dem 01.01.2020 in den Einstellungen die Vorbelegungen für Akten und klicken Sie auf die Registerkarte „Aktennummernbereiche“. Um Bereiche zu definieren, klicken Sie auf „Hinzufügen“. Im Feld „Von“ tragen Sie Ihre Start Aktennummer ein, das Feld „Bis“ bleibt leer. Als Startdatum tragen Sie den 01.01.2020 ein. Speichern Sie zum Schluss Ihre Einstellungen mit OK.