Seit Montag, dem 03.09., ist das besondere elektronische Anwaltspostfach – kurz beA – wieder online.
Um Ihnen eine Übersicht zu geben was nun mit dem Neustart des beA gilt hat die BRAK einen Sondernewsletter mit einer Zusammenfassung dieser Fragen mit entsprechenden Antworten erstellt: https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/2018/sondernewsletter-v-03092018.news.html#hl162628
Sofern Sie noch Unterstützung bei der Installation der beA Client Security benötigen kann Ihnen hier der NoRA Support im Rahmen einer kostenpflichtigen Dienstleistung zur Verfügung zur Seite stehen.

Ab dem 25. Mai gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Auch Kanzleien stehen vor der Herausforderung, den gesetzlichen Vorhaben gerecht zu werden. Ansonsten drohen herbe Bußgelder. Unter anderem ist es notwendig, die elektronische Mandantenpost sicher zu versenden.